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Änderungen in der Pflegeversicherung

Seit diesem Jahr gelten in der Pflegeversicherung zentrale Neuerungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar entlasten. Gleichzeitig zeichnen sich bereits weitere Reformschritte für 2026 ab.

 

Änderungen ab 1. Januar 2025 

1. Höhere Pflegeleistungen

Alle Pflegeleistungen – Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie stationäre und teilstationäre Pflege – steigen um rund 4,5 Prozent. Ziel ist eine spürbare Entlastung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien. 

2. Beitragssatzanpassung 

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. 

Änderungen ab 1. Juli 2025 

3. Gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Beide Leistungen werden in einem gemeinsamen Topf von 3.539 Euro pro Jahr gebündelt. Angehörige können so flexibler entscheiden, welche Form der Entlastung sie in Anspruch nehmen.

4. Mehr Flexibilität bei der Verhinderungspflege 

Die maximale Dauer wird auf acht Wochen pro Jahr verlängert (bisher sechs). Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt – Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können die Leistung sofort nutzen. Warum diese Änderungen wichtig sind Mehr Wahlfreiheit Schnellerer Zugang: Kein Warten mehr auf eine Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege.

Finanzielle Entlastung: Durch höhere Leistungen und weniger Bürokratie sinkt die Belastung für Pflegebedürftige. 

Ausblick ab 2026 und darüber hinaus

Auch über 2025 hinaus sind weitere Reformen geplant bzw. in Diskussion: 

  1. Entbürokratisierung & mehr Befugnisse für Pflegefachkräfte Pflegefachpersonen sollen eigenständiger arbeiten dürfen, z. B. bei bisher ärztlich vorbehaltenen Tätigkeiten. Ziel: bessere Versorgung und Entlastung des Systems.
  2. Beitragssatz und Finanzierung
  3. Deckelung der Eigenanteile in Pflegeheimen Geplant ist, Eigenanteile in stationären Einrichtungen ab 2026 schrittweise zu begrenzen. Zielgröße: eine spürbare Senkung um bis zu 1.000 Euro monatlich.
  4. Familienpflegegeld 

Diskutiert wird ein neues „Familienpflegegeld“, das pflegende Angehörige ähnlich wie das Elterngeld finanziell unterstützen soll.

Laut Koalition soll es zum 1. Januar 2026 keine weitere Beitragserhöhung geben. Allerdings erwarten Fachverbände ein wachsendes Milliarden-Defizit der Pflegeversicherung. 

Neue Pflegefachassistenz-Ausbildung ab 2027 

Ab dem 1. Januar 2027 startet bundesweit die neue, einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz. Sie ersetzt die bisher unterschiedlichen Länderregelungen und schafft klare Standards. 

Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate (Teilzeit ist möglich) und kann bei entsprechender Vorerfahrung verkürzt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein Hauptschulabschluss – in Einzelfällen ist auch ein Einstieg ohne Abschluss möglich.

Auszubildende erhalten künftig eine angemessene Vergütung und durchlaufen Pflichtpraktika in allen relevanten Versorgungsbereichen. Ziel ist es, den Berufseinstieg in die Pflege attraktiver zu machen und gleichzeitig die Anerkennung von Qualifikationen zu vereinheitlichen. 

Quellen: BMG – Gesetzesentwurf Befugniserweiterung, Bundesgesundheitsministerium, Tagesspiegel, buerger-geld.org

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